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Öffnungszeiten des Sekretariats Lans täglich von 9:00 bis 17:00 Uhr

Öffnungszeiten des Sekretariats Rinn täglich von 9:00 bis 17:00 Uhr

Bei ungünstigen Wetterverhältnissen können die Öffnungszeiten abweichen.

Ihr Golfclub Innsbruck-Igls Team

Mitgliedschaften

Eine Mitgliedschaft im Golfclub Innsbruck-Igls bietet Ihnen zahlreiche Vorteile! Ein Club - zwei Plätze - ein Preis.

Mit einer Mitgliedschaft genießen Sie exklusiven Zugang zu unseren beiden erstklassigen Golfplätzen in Rinn und Lans sowie zu unseren Übungseinrichtungen – alles zu einem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis. Lassen Sie sich von unserem Team in Rinn persönlich beraten und entdecken Sie, wie eine Mitgliedschaft in unserem Club Ihr Golferlebnis auf die nächste Stufe heben kann.

 

Ordentliche Mitgliedschaft

Aktion 2024: Aufnahmgebühr nur EUR 85,00 mit limitierter Anzahl

Aufnahmegebühr Erstmitglied auf Anfrage

Aufnahmegebühr Anschlussmitglied* auf Anfrage

Jahresbeitrag Erstmitglied EUR 2.050,00

Jahresbeitrag Anschlussmitglied* EUR 1.537,50

* Anschlussmitglieder sind Personen, die mit einem ordentlichen Mitglied oder einem Mitgliedwerber in aufrechter Lebensgemeinschaft leben

 

Juniorenmitgliedschaft

Jahresbeitrag Junioren vom 28. bis 35. Lebensjahr EUR 1.200,00

 

Jugendmitgliedschaft

Jugendliche bis zum 12. Lebensjahr – beitragsfrei

Jugendliche vom 13. bis zum 21. Lebensjahr EUR 300,00

Jugendliche vom 22. bis zum 27. Lebensjahr EUR 600,00

 

Fördernde Mitgliedschaft bzw. „ruhen der Mitgliedschaft“

Jahresbeitrag* EUR 415,00

* Stichtag für Änderungen des Mitgliedsstatus 31. Oktober eines jeden Jahres

 

Verbandsabgaben

ÖGV- bzw. TGV beitragspflichtig sind Mitglieder ab vollendetem 21. Lebensjahr.

ÖGV Beitrag EUR 29,00

TGV Beitrag EUR 7,25

 

Aufnahme - Procedere
Die Aufnahme in den Golfclub Innsbruck-Igls erfolgt auf Grund eines schriftlichen Antrages des Mitgliedschaftswerbers, der von zwei ordentlichen Mitgliedern als Paten mitzufertigen ist. Die Aufnahmegebühr ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Aufnahmebeschlusses zu bezahlen, der laufende Jahresbeitrag bis zum 31. Jänner eines jeden Jahres bzw. innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung.